28.3.2012
Helfen Sie mit im Kampf gegen unlautere Geschäftspraktiken! Nutzen Sie die Möglichkeit, bei der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (SKS, acsi und FRC) eine Beschwerde wegen Verletzung des Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzureichen!
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Folgende unlauteren Geschäftspraktiken können ab April 2012 angezeigt werden:
| 1. | Adressbuchschwindeleien (z.B. Registereinträge in nutzlosen Branchenverzeichnissen, Telefonbücher, Scheinregistern oder Verzeichnissen anderer Art).[a] |
| 2. | Unerwünschte Werbeanrufe (Missachtung des Sterneintrags im Telefonbuch).[b] |
| 3. | Schneeball-, Lawinen- oder Pyramidensysteme.[c] |
| 4. | Undurchsichtige Verkaufsanbieter im Internet (z.B. unklare oder unvollständige Angaben über Identität).[d] |
| 5. | Gewinnversprechen, welches die Auszahlung des Gewinns von einem Kauf oder einer anderen Handlung (z.B. Teilnahme an einer Werbe- oder Verkaufsveranstaltung) abhängig machen.[e] |



